Ab dem 25. Mai 2020 gilt auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme der Klassenräume eine Mund-Nasen-Schutzpflicht.
Das Betreten des Schulgeländes ist somit ohne angemessenen Nasen- und Mundschutz ausdrücklich nicht erlaubt.
Begründete Ausnahmen können nur über die Schulleitung geklärt werden.