Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfordert:
Für die Bewerbung um einen Schulplatz in der praxisintegrierten Form benötigen Sie neben den oben dargestellten Eingangsvoraussetzungen den Nachweis einer bezahlten Praktikumsstelle für die Dauer von 3 Jahren.
Eine Liste der Träger, mit denen wir in dieser Ausbildungsform bereits kooperieren, finden Sie unter Kooperationen. Darüber hinaus schließen wir aber gerne auch Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Trägern ab.
Ziel/Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
Genaue Bildungsgangbezeichnung: Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik
Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO-BK Anlage E
Einordnung der Fachschule im „deutschen Qualifikationsrahmen“: DQR-Niveaustufe 6 (gleichwertig mit Bachelor, Meister, Fachwirt)
An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir Erzieherinnen und Erzieher als staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Bei der ErzieherInnenausbildung handelt es sich um eine „generalistische Ausbildung“, d.h. sie eröffnet den AbsolventInnen den Weg in die unterschiedlichsten Arbeitsfelder, so z.B.
wobei Erzieherinnen und Erzieher hier alters-, zielgruppen- und arbeitsfeldangepasst Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
3 Jahre
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Fachrichtungsbezgener Lernbereich
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
Bewerbungen sind nur online zu den angegebenen Zeiten (s. Anmeldefristen) möglich.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt aus Kostengründen nicht.