Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen erfordert:
Ziel/Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
Genaue Bildungsgangbezeichnung: Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik
Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO-BK Anlage E
Einordnung der Fachschule im „deutschen Qualifikationsrahmen“: DQR-Niveaustufe 6 (gleichwertig mit Bachelor, Meister, Fachwirt)
An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir Erzieherinnen und Erzieher als staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Bei der ErzieherInnenausbildung handelt es sich um eine „generalistische Ausbildung“, d.h. sie eröffnet den AbsolventInnen den Weg in die unterschiedlichsten Arbeitsfelder, so z.B.
wobei Erzieherinnen und Erzieher hier alters-, zielgruppen- und arbeitsfeldangepasst Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
3 Jahre (2 Jahre Schule, 1 Jahr Berufspraktikum)
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Fachrichtungsbezgener Lernbereich
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
Bewerbungen sind nur online zu den angegebenen Zeiten (s. Anmeldefristen) möglich.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt aus Kostengründen nicht.