LBK Lünen

Schulordnung

Allgemeine Hinweise und Regelungen

  • Es ist verboten, Drogen in die Schule mitzubringen, zu konsumieren oder zu vertreiben.
  • Das Mitführen von Waffen ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die Polizei informiert und das Hausrecht ausgeübt. Eingesammelte Waffen werden bei der Polizei abgegeben.
  • Mobiltelefone dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft (z.B. zu unterrichtlichen Zwecken) im Unterricht genutzt werden.
  • Handybenutzung bei Klausuren und in Prüfungen kann als Täuschungshandlung gelten und demzufolge zum Ausschluss von der Prüfung führen.
  • Während der Pausen sind die Klassenräume und das Schulgebäude zu verlassen. Der Aufenthalt in den Pausen ist nur im PZ und vor dem Schulgebäude erlaubt.
  • Die Fenster dürfen nicht entriegelt oder weit geöffnet werden.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen.
  • Schulbücher, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit von der Schule ausgegeben werden, sind sorgfältig zu behandeln. Sie werden gegen Unterschrift von der Klassenleitung ausgehändigt und sind nach Abschluss des Bildungsganges bzw. bei Abmeldung abzugeben.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.

 

Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen

  • Beurlaubungen vom Unterricht sind nur mit Genehmigung der Klassenleitung bzw. Schulleitung möglich. Beurlaubungsanträge liegen im Sekretariat aus und müssen spätestens 7 Tage vorher der Klassenleitung vorliegen.
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind am 1. Fehltag über das elektronische Klassenbuch, im Sekretariat oder über eine andere mit der Klassenleitung vereinbarte Weise der Klassenleitung zu melden.
  • Die Klassenleitung ist berechtigt, ab dem 3. Fehltag in Folge die Vorlage eines ärztlichen Attests zu verlangen.
  • Für jede Fehlzeit muss spätestens am dritten Schulbesuchstag der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung / ärztliches Attest vorliegen, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt.
  • Ab dreitägigem Fehlen oder bei häufigem, unregelmäßigem Fehlen muss die Schule das BAföG-Amt benachrichtigen.
  • Fehlen bei schriftlichen Arbeiten ist auch samstags nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt. Ansonsten wird die Arbeit ungenügend gewertet.
  • Bei nicht mehr schulpflichtigen Schüler/-innen kann die Entlassung von der Schule ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn innerhalb von 30 Tagen 20 Unterrichtsstunden
    unentschuldigt versäumt wurden

 

Regelung zum Parken

  • Die PKW-Parkplätze vor dem Schulgebäude sind als Lehrerparkplätze reserviert.
  • PKW-Parkplätze für die Schüler befinden sich hinter dem Schulgebäude und in der Dortmunder Straße.
  • Bitte halten Sie die Parkvorschriften ein. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig.


Bei Verstößen gegen die Schulordnung und bei wiederholten Unterrichtsstörungen finden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen statt

Lippe Berufskolleg Lünen
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