Gymnasiale Oberstufe

Berufliches Gymnasium - Gesundheit und Soziales

Ziel

Allgemeine Hochschulreife und somit Studierfähigkeit an deutschen Hochschulen.

Aufnahmevoraussetzungen
    • Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des beruflichen Gymnasiums ist die an Schulen oder extern erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Mittlerer Schulabschluss, Notenschnitt 3)
    • Versetzung in die Klasse 10 oder 11
    • FHR (Eintritt in die 12 bei Beibehaltung des Schwerpunkts und Nachweis der 2. Fremdsprache.
    • Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist auf dem Abschlusszeugnis vermerkt!
Dauer und Organisation
  • 3 Jahre, Höchstverweildauer 4 Jahre
  • Innerhalb dieser Zeit finden Praktika statt
  • Klassenfahrt nach Krakau (12), Klassenfahrt nach Spanien (13)
Aktionen und Projekte

In unserem Bildungsgang werden zahlreiche Aktionen und Projekte realisiert. So finden zum Beispiel jedes Jahr vor den Sommerferien die Aktionstage  statt. Darüber hinaus bieten wir je nach Bedarf verschiedene AGs an. Einige Schülerinnen und Schüler haben bereits erfolgreich an unserem Nachhilfeprojekt teilgenommen. Außerdem können Interessierte auch regelmäßig den Mediationskurs besuchen, der am LBK schon seit vielen Jahren etabliert ist. Grundsätzlich unterstützt das ganze Team des Bildungsganges mit großem Einsatz und hohem persönlichen Engagement die Vorstellungen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler, so dass auch neue Projekte realisiert werden können.

AGs

  • Theater-AG
  • Selbstverteidigung für Mädchen
  • Fußball-AG
Praktika

LK: EW und D oder Bio

  • 14 Tage in der Jahrgangsstufe 11 vor den Sommerferien
  • 14 Tage zum Halbjahr in der Jahrgangsstufe 12
Fächer

Berufsbezogener Bereich

  • EW
  • Bio
  • Soziologie
  • Kunst/ Musik
  • Mathe
  • Englisch
  • Spanisch


Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre mit Geschichte
  • Religionslehre
  • Sport


Differenzierungsbereich

  • Informationsmanagement
  • Ethik
  • Psychologie
  • Datenverarbeitung   
Prüfungen und Abschlüsse
  • Der Bildungsgang schließt mit der Abiturprüfung und der allgemeinen Hochschulreife
  • Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangstufe 11 zu erhalten (Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 + 2-jährige Berufsausbildung -> gültig in NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
  • Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 zu erlangen (+einjähriges gelenktes Praktikum -> nicht gültig in Bayern und Sachsen)
Kurs- / Klassenfahrten

Jahrgangsstufe 12

Jeweils in der 12. Jahrgangsstufe unternehmen alle Klassen des Bildungsgangs eine etwa einwöchige Studienfahrt nach Krakau in Polen. Im Zentrum dieser Studienfahrt stehen vor allem die Erkundung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die damit verbundene Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Die Bedeutung von Gedenkstätten wie dieser nimmt in der politisch-historischen Bildung immer weiter zu, denn Zeitzeugen können nur noch selten von den Verbrechen der Nationalsozialisten berichten. Das Programm der Fahrt wird dabei durch weitere Besichtigungen wie bspw. die der Schindlerwerke oder des ehemaligen jüdischen Ghettos in Krakau vervollständigt. Im Rahmen des Unterrichts am Lippe Berufskollegs Lünen werden die Schülerinnen und Schüler auf diese Studienfahrt vorbereitet, so dass die Erkundungen in einem engen Zusammenhang mit dem Fachunterricht zu sehen sind. 
 

Jahrgangsstufe 13

Zum Abschluss ihrer Zeit am LBK fahren alle Klassen der Jahrgangstufe 13 auf eine Kurs- bzw. Klassenfahrt. Die Reiseziele sind sehr unterschiedlich und werden individuell geplant. In der Vergangenheit wurde häufig Spanien als Reiseziel gewählt. In den letzten Jahren haben sich aber auch andere Reiseziele wie Italien, Kroatien oder auch Deutschland (Berlin) etabliert.

(1) Wie auch in der Fachliteratur üblich, wird an dieser Stelle der Begriff des Holocaust verwendet. Der Begriff stammt jedoch aus dem Griechischen und bezeichnet ursprünglich ein Brandopfer, das gegenüber Gott geopfert wurde. Des Weiteren schließt der Begriff bestimmte Gruppen aus, die von der NS-Genozidpolitik betroffen waren. So werden durch den Begriff die Opfer der sog. Euthanasie, die Sinti und Roma und andere Bevölkerungsteile außer Acht gelassen (vgl. Brakel, 2008, S. 10 und Knigge, 2002, S. 34).
Da der Begriff des Holocausts sich in den letzten Jahren jedoch im Allgemeinen durchgesetzt hat, von Fachliteratur und Medien verwendet wird und für die Schüler von Bedeutung ist, wird diese Bezeichnung für den organisierten Massenmord der NS-Diktatur hier ebenfalls übernommen (Anm. d. V.).

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Nina Brunke

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