Die Berufsfachschule Kinderpflege ist seit 2020 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger durch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung wird
- der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“,
- die fachliche Qualifizierung im Bereich der Kindertagespflege,
- sowie der Mittlere Schulabschluss (FOR) - bei entsprechendem Notendurchschnitt (Q-Vermerk) - erworben.
Tagespraktikum
in der Unter- und Oberstufe (1 Tag/Woche) in einer Kindertageseinrichtung
Zusätzliche Praktikumszeiten
... in der Unterstufe
- Orientierungspraktikum zu Beginn der Ausbildung
- Kindestagesstätte / Kindergarten mit Kindern im Alter von 3-6 Jahren
... in der Oberstufe
- Kindestagesstätte mit Kindern unter 3 Jahren
- Kindertagespflege
I. Berufsbezogener Bereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
II. Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
III. Differenzierungsbereich
z.B.:
- Musik und/oder
- Kunst