Lippe Berufskolleg Lünen

Schule des Kreises Unna für Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Soziales und Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Anmeldung an unserer Schule

Die Anmeldungen für den Berufsschulbereich (duales System) sind weiterthin über das Anmeldeportal schulbewerbung.de möglich. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat.

  • Sie nehmen sich vor mit dem Lernen anzufangen, aber nichts passiert?
  • Die nächste Klausur steht vor der Tür und Sie fühlen sich schlecht vorbereitet?
  • Sie wissen nicht, wo sie mit dem Lernen anfangen sollen?
  • Obwohl sie viel gelernt haben, erreichen sie in Klausuren meist nur ein ausreichend?
  • Sie wissen gar nicht wie Sie ihre Freizeit und das Lernen unter einen Hut bringen sollen?
Dann kann ein Lerncoaching Ihnen helfen!

In diesem Schuljahr haben Sie die Gelegenheit Ihre persönlichen Lernthemen in vertraulichen Gesprächen mit einem Lerncoach zu besprechen. Sie klären Ihr persönliches Lernthema, finden Lösungen für Ihr Anliegen und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten um ihr persönliches Ziel zu erreichen. Ein Gespräch dauert ca. 30-40 Minuten.

Als ausgebildeter Lerncoach freue ich mich jetzt sehr darauf, Sie in Ihrem Lernprozess zu begleiten und Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Lösungen zu helfen.

Bei der Beratung arbeiten wir eng mit unterschiedlichsten Institutionen zusammen. Im Falle des Übergangssystems  insbesondere in der Ausbildungsvorbereitung und bei Jugendlichen mit Handicap ist dies die Jugendberufshilfe der Stadt Lünen und das Übergangssystem Schule-Beruf der Stadt Selm.

 

Stadt Luenen

Einen kompetenten Ansprechpartner finden sie in Sebastian Herbrecht, der in Zimmer C0.04 anzutreffen ist. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie Sebastian Herbrecht im Lüner Rathaus. Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang am Zimmer C0.04.

Sebastian Herbrecht

Telefon: 02306/104-1467
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Bei der inklusiven Beschulung von Jugendlichen arbeiten wir eng mit Martina Püschel von der Jugendberufshilfe der Stadt Lünen zusammen.

Martina Püschel

Telefon: 02306/104-1657
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Stadt Selm

Selmer Schülerinnen und Schüler finden in Frau Eller (Übergangsmanagement Schule-Beruf der Stadt Selm) eine Ansprechpartnerin. 

Carina Eller

Adenauerplatz 2
59379 Selm
Telefon: 0152/28020906
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Gewaltprävention

Wie in jeder Schule gibt es auch am Lippe Berufskolleg Lünen Konflikte zwischen allen, die am Schulleben beteiligt sind. Manchmal sind die Standpunkte so verhärtet, dass der Konflikt nicht mehr von den „Streitenden“ gelöst werden kann oder unterschwellig weitergärt. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern nutzen Sie das Angebot des Lippe Berufskollegs, den Konflikt mit Hilfe eines „professionellen“ Streitschlichters (Mediators) zu lösen.

 

Mediation - was ist das?

Mediation ist ein Verfahren, das die am Konflikt beteiligten Parteien unterstützt, eine gemeinsame und faire Lösung zu finden. Im Amerikanischen nennt man dies eine Win–Win-Situation. Dabei arbeitet der Mediator nicht an der inhaltlichen Lösungsfindung mit, sondern unterstützt die Beteiligten mittels Methodeneinsatzes und Moderation bei der Suche nach eigenen Lösungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese selbst erarbeiteten Lösungen viel tragfähiger sind als Lösungen, die von außen durch Dritte vorgegeben werden.

 

Ausbildung zum Streitschlichter / Mediator

In den zurückliegenden Schuljahren wurde die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Mediatoren / Streitschlichtern weiter fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schülern opfern 40 Stunden ihrer Freizeit, um Grundlagen der Kommunikation und das Streitschlichtungsverfahren kennen zu lernen und dieses Wissen praktisch zu erproben. In dem darauf folgenden Schuljahr agieren diese Schülermediatoren weitgehend eigenständig. Sie können sowohl Streitigkeiten zwischen Schülern, aber auch zwischen Lehrern und Schülern schlichten.

Mediatorenausbildung

Bei Nachfragen sprechen Sie bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

Das Anti-Bullying-Programm – Was ist das?

Unter „Bullying“ versteht man gezielte, systematische und wiederholte Schikanen physisch und psychisch stärkerer Schüler gegenüber Schwächeren. Die Täter, die „Bullies“, isolieren und attackieren bei diesem Gruppenphänomen einen oder ein paar wenige hilflose Schüler aus dem Klassenverband.

Dan Olweus, ein schwedischer Psychologieprofessor entwickelte ein Verfahren zur Gewaltprävention. Im Schuljahr 2008/09 stimmten alle Schulgremien (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz und SV-Vollversammlung) einer Einführung des Verfahrens in unserer Schule zum 1. August 2009 zu.

Das Verfahren wird immer dann in Gang gesetzt, wenn ein Opfer (Schüler) eine Person (Lehrer) darum bittet. In der Regel sollte das der Klassenlehrer sein; es kann aber auch jede andere Person des Vertrauens sein, die am Lippe Berufskolleg unterrichtet. Je nach Schwere des Falles kann auch ein Zeuge das Verfahren in Gang setzen.

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin fordert die Beteiligten (Opfer, Täter, ggf. Lehrer, die Zeuge waren) dazu auf, Protokoll über den Vorgang zu schreiben, sammelt diese ausgefüllten Formulare ein und leitet sie an die Abteilungsleitung weiter.

Im Klassenordner werden Kopien für die Schülerakten angefertigt und die Formulare postalisch an die Eltern von Opfer und Täter geleitet.

Falls innerhalb einer bestimmten Frist keine Antwort der Eltern erfolgt, fragt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer des Opfers telefonisch bei diesen Eltern nach.

Sollte dann immer noch keine Reaktion erfolgen, wird eine entsprechende Aktennotiz in die Schülerakte geheftet. Gegebenenfalls werden weitere Schritte, z.B. eine Lehrerteilkonferenz eingeleitet.

In §1 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 in der Fassung vom 17. Juni 2014 wird der grundsätzliche Anspruch aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auf eine ihren Stärken und Begabungen sowie auch den persönlichen Bedarfen entsprechende individuelle Förderung festgelegt.

Sofern Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, erhalten sie über die individuelle Förderung hinaus Nachteilsausgleich.

Rechtliche Grundlage für den Nachteilsausgleich im Berufskolleg sind folgende im Schulgesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg getroffene Regelungen:

  • § 2 Absatz 5 Schulgesetz (in der jeweils geltenden Fassung)
  • §15 des Ersten Teils der Verordnung für die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildung- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK).

Nachteilsausgleiche zielen darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Erkrankungen und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler müssen zielgleich lernen. Die Prämisse des „zielgleichen“ Lernens impliziert eine Vergleichbarkeit der Anforderungen, deren Erfüllung zum Erwerb eines normierten „zielgleichen“ Abschlusses führt. Der Erwerb eines solchen zielgleichen Abschlusses schließt daher auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Absenkung der Anforderungen grundsätzlich aus.

 

Nachteilsausgleiche am Berufskolleg beziehen sich in der Regel auf die Verlängerung äußerer Bedingungen, z.B.:

zeitlich

  • klar definierte Ausweitung der Arbeitszeit und/oder der Vorbereitungszeit
  • Verlängerung von Pausenzeiten

technisch

  • Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (Lesegeräte, Laptops etc.)

räumlich

  • Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen (blendungsarmer Sitzplatz, ablenkungsarme Umgebung)

personell

  • Assistenz, z.B. bei Arbeitsorganisation

 

Bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs im Falle einer „schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens“ ist gemäß § 15 Erster Teil der APO-BK zu beachten,  dass der sogenannte LRSErlass zwar grundsätzlich für alle Schulstufen gilt, in Bezug auf „4.1. Schriftliche Arbeiten und Übungen“ in der Sekundarstufe II jedoch keine Anwendung findet.  Dem zeitweiligen Verzicht auf eine Leistungsbewertung steht am Berufskolleg die folgende Regelung gemäß § 8 Abs. 3 Erster Teil APOBK entgegen: 

Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

Ein Nachteilsausgleich im Falle einer schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens beschränkt sich in der Regel auf eine Zeitzugabe. 

 

Für das Berufliche Gymnasium gilt darüber hinaus § 8 Abs. 4 APO-BK Anlage D:  

Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufen 11 und 14 sowie um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 11 in den Jahrgangsstufen 12 und 13.

Das Berufskolleg kennzeichnet eine Vielzahl an unterschiedlichen Bildungsgängen und Prüfungen.

Am Lippe Berufkolleg hat die Schulleiterin dies an Frau Christa Bockenfeld delegiert. Sollten Sie eine Zusage für einen Bildungsgang erhalten haben, so enthält dieses Schreiben folgenden Passus:

Haben Sie an Ihrer bisherigen Schule einen Nachteilsausgleich aufgrund Ihrer Beeinträchtigungen in den Förderschwerpunkten: Hören / Kommunikaton, körperliche / motorische Entwicklung, Sehen, Autismus- Spektrumstörungen erhalten, teilen Sie dies bitte, unter Angabe Ihres Handicaps, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens, Frau Christa Bockenfeld schriftlich (Lippe Berufskolleg Lünen, z. Hd. Frau Christa Bockenfeld, Dortmunder Straße 44, 44536 Lünen) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer "schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens" der sogenannte LRS Erlass in der Sekundarstufe II keine Anwendung für die Gewährung eines Nachteilsausgleich findet.

Zwei Wochen nach Schulbeginn erhalten Sie eine Einladung zu einer Klassenkonferenz. Spätestens zu dieser Sitzung müssen Nachweise wie Atteste, medizinische Diagnosen oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Fördermaßnahmen vorliegen. Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann allerdings kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich abgeleitet werden. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Lehrkräfte. Nach Beratung mit der Klassenkonferenz und Rücksprache mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten Art und Umfang des Nachteilsausgleichs fest. Dieser wird in der Schülerakte dokumentiert, allen Beteiligten bekannt gegeben und ist bindend.

 

Nachteilsausgleich im Rahmen des Zentralabiturs im Beruflichen Gymnasium

Gemäß § 15 Erster Teil APO-BK obliegt der oberen Schulaufsicht die Entscheidung über die Gewährung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang dem Zentralabitur. Es ist empfehlenswert vor einer Gewährung von Nachteilsausgleichen im Verlauf des Besuchs des Beruflichen Gymnasiums frühzeitig Kontakt zur oberen Schulaufsichtsbehörde aufzunehmen, um angemessen und verantwortungsvoll mit Blick auf mögliche Nachteilsausgleiche umzugehen, die im Rahmen des Zentralabiturs gewährt werden könnten.

 

Nachteilsausgleich bei Berufsabschlussprüfungen in den Fachklassen des dualen Systems nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO)

Bei der Berufsabschlussprüfung in der dualen Berufsausbildung handelt es sich um zentrale Prüfungen nach Bundesrecht, die nicht in der Zuständigkeit der Berufskollegs liegen. Der Nachteilsausgleich erfolgt auf Grund des § 65 BBiG oder § 42 HwO. Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs muss rechtzeitig bei der zuständigen Kammer (IHK/HWK) durch die Schülerin bzw. den Schüler bzw. bei Jugendlichen durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Sofern Schülerinnen und Schüler einen Nachteilsausgleich im Rahmen einer dualen Ausbildung für die Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer wünschen, kann ihnen eine Bescheinigung über den gewährten Nachteilsausgleich durch das Berufskolleg erstellt werden.

 

Nachteilsausgleich bei Berufsabschlussprüfungen gemäß BBiG in vollzeitschulischer Form

Die Abschlussprüfung im Rahmen einer Berufsausbildung gemäß § 50 BBiG liegt in schulischer Verantwortung.

Bei Fragen zur inklusiven Beschulung, Gewährung von Nachteilsausgleich und der multiprofessionellen Teamarbeit in der Ausbildungsvorbereitung berate ich Sie gerne.

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LBK News

Abschlussfeier Kinderpflege-Ausbildung am LBK / erstmals auch praxisintegrierte Form verabschiedet

Luenen. Gleich 27 ausgebildete Kinderpfleger verabschiedete das Lippe Berufskolleg Lünen in eine vielversprechende berufliche Zukunft. Besonders bemerkenswert ist, dass unter den Absolventen auch der erste Durchgang der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) war, die nun erfolgreich in das Berufsleben entlassen werden. Die Abschlussfeier fand sowohl für die konsekutive Ausbildungsform als auch für die praxisintegrierte in einem festlichen Rahmen statt und bot den Gästen auch leckere Snacks. Die Klassenleitungen Ina Reinke (BKPO) und Annika Wahlen (BKO) überreichen neben den Zeugnissen auch kleine Pflanzen, die symbolisch für die persönliche und fachliche Entwicklung der Schüler während ihrer Ausbildungszeit stehen. 



Fachabitur-Abschlüsse F12a und F12b



F12a - Klassenleitung: Timo Langenkämper

Aus der F12a freuten sich Süheda Afsar, Josie Buß, Mohamed Chouman, Tony Duong, Fadwa Hamoud, Tamara Hellfeuer, Eylül Karadayi, Joyce Klaba, Nilay Köster, Siban Malak, Lia Mettbach, Angelina Mischke, Emely Pohl, Julina Pott, Emin Prekazi, Lisa-Marie Spiegel und lknur Tanrikulu über das bestandene Fachabitur. Foto: Kirchner/LBK

F12b - Klassenleitung: Diana Lueke

Leon Brochtrup, Ashanti Florian, Celine Gasch, Jasmin Janyga, Miras Karadumen, Marieta Khachatryan, Marlon Krause, Samanta Krause, Franziska Laarmann-Quante, Luca Lenz, Emely Masely, Lusi Pietryga, Anton Schemmann, Buket Tunc und Joel Zelaß aus der F12b haben ebenfalls ihr Fachabitur bestanden. Foto: Kirchner/LBK

Abschlüsse Fachabitur Soziales HSO1, HSO2, HSO3


HSO 1 / Klassenleitung: Astrid Weber

Aus der HSO1 freuten sich Abdullah Almofti, Kira Blajewewski, Sarah El Hasswani, Batul Ghanam, Radjaa Hajy, Thorn Harre, Merve Nur Kaya, Jana Khalil, Hanin Khattab, Lara Krüger, Lara Sophie Moritz, Leonie Schroeder, Lena Steinberger und Max Volzhenin über ihr bestandenes Fachabitur. Foto: LBK

HSO 2 / Klassenleitung: Jonathan Krakau

Sarah Brandenburger-Woitkowski, Sören-Ole Jafet Deiting, Maybin Brooke Dörr, Victoria Dylag, Neele Girlich, Narin Hamke, Lena Hansen, Nazan Kayadelen, Milena Kowalski, Aleyna Lacin, Scheimaa Malla, Shifaa Mohammed, Melike Özen, Marina Schäfer, Jeremie Danilo Schallock, Anabela Todic und Melih Yildiz aus der HSO2 erhielten ihre Abschlusszeugnisse. Foto: LBK

HSO 3 / Klassenleitung: Jessica Jansson

Aus der HSO 3 nahmen Jasmina Agimgostivari, Jessica Gruscha, Vanessa Gruscha, Ebru Ece Gülsen, Veronika Heimbichner, Finja Helmich, Delvin Issa, Berfin Kochan, Selina Kökcü, Sena Köse, Gülfem Seren Koyuncu, Aleksandra Krzyminska, Lia-Marie Moltrecht, Melissa Reichert, Vivien Sander, Medine Sentürk und Fatima Zehra Ulus ihre Fachabi-Zeugnisse entgegen. Foto: LBK

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