Zugangsvoraussetzungen zur Fachschule für Sozialwesen
Die Aufnahme ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. KinderpflegerIn)
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren
- Abschluss der Höheren Berufsfachschule (HS) oder der Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOS)
- über die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen oder
- über den Mittleren Schulabschluss (FOR) und eine nicht-einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Praktika von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung verfügen.
Für die Bewerbung um einen Schulplatz in der praxisintegrierten Form benötigen Sie neben den oben dargestellten Eingangsvoraussetzungen den Nachweis einer bezahlten Praktikumsstelle für die Dauer von 3 Jahren.
Eine Liste der Träger, mit denen wir in dieser Ausbildungsform bereits kooperieren, finden Sie unter Kooperationen. Darüber hinaus schließen wir aber gerne auch Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Trägern ab.


Bildzeile: Andrea Krollmann und Rita Vonnahme (v.l.) freuten sich über die Auszeichnung "Verbraucherschule Gold", die von Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig (2.v.r.) sowie von Ramona Pop, Vorständin des verbraucherzentrale Bundesverbandes, vorgenommen wurden. Foto: LBK